Der Kooperationsausschuss der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-West hat den Kooperationsvertrag fertig gestellt, der von allen Gremien einmütig verabschiedet wurde, und nun vom Bistum in Kraft gesetzt ist. Im Dekanat Osnabrück-Süd haben alle kath. Gemeinden diesen Prozess auftragsgemäß bis Ende 2012 abgeschlossen.

Der Kooperationsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung, in der das Zusammenwachsen einer Pfarreiengemeinschaft unter Beibehaltung der rechtlichen Selbstständigkeit der beteiligten Pfarrgemeinden ermöglicht wird. Er soll nicht dazu dienen, die Aktivitäten des Gemeindelebens in allen einzelnen Punkten aufzuzählen und eine schriftliche Analyse der Realisierbarkeit von Zusammenarbeit aufzuzeigen. Unser Kooperationsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er kurz und knapp formuliert ist und vor allem den Leitungsgremien die zukünftige Aktionsrichtung aufzeigt. Für sie gibt der Vertrag eine Struktur gemeinsamer Beratungen vor, wie es sie in dieser Form zwischen Alt-Georgsmarienhütte und Holzhausen-Ohrbeck bisher nicht gegeben hat.

Der Rahmen für die künftige Kooperation gibt allen Gruppen, Verbänden, Projekten und Initiativen genug Freiraum, um selbst zu entscheiden, in welcher Form ein Zusammenwirken sinnvoll und möglich ist.

Schon vor der Bildung der Pfarreiengemeinschaft hat es Beziehungen zwischen Gemeindegruppen gegeben (abgesehen einmal von den verwandtschaftlichen Bindungen einiger Familien in beiden Gemeinden, die schon lange über den Holzhauser Berg hinweg bestehen…!), vornehmlich im Bereich Altenfamilie / Senioren. Seitdem wurden die offiziellen Kontakte der Frauengemeinschaften und der Kolpingsfamilien intensiviert. Auch im Bereich der Jugendarbeit sind schon einige Projekte gemeinsam gestartet (Lange Nacht am Gründonnerstag, Pfarrhaus-Wohngemeinschaft u.a.).

Familien- und Jugendgottesdienste werden in einem ungefähren 14-tägigen Wechsel in beiden Kirchen vorbereitet und gefeiert. Die Vorbereitung auf das Sakrament der Taufe wird von einem gemeinsamen Katechetinnen-Team auf zwei Treffen mit den Täuflingseltern vorgenommen. Monatlich ist dann ein Taufgottesdienst in jeder Kirche. In der Vorbereitung der Kinder auf die Erstkommunion werden die Gemeinsamkeiten des Kurses festgestellt und ab 2014 nach einem gemeinsamen Konzept durchgeführt, das kleine gemeindliche Besonderheiten zulässt.

[Kooperationsvertrag] zum Herunterladen (pdf-Datei).

Zur Planung und Durchführung der Zusammenarbeit wurden Steuerungsgruppen gebildet, deren Mitglieder von den Leitungsgremien der beteiligten Gemeinden delegiert wurden. Ein solcher gemeinsamer Kooperationsausschuss ist kein „Über-Pfarrgemeinderat”, der den Gremien (Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand) Weisungen erteilt, sondern war bei uns bewusst darunter auf der Ausschuss-Ebene angesiedelt.

Der Kooperationsausschuss der Pfarreiengemeinschaft hat Vorschläge erarbeitet, auf welchen Feldern eine engere Zusammenarbeit möglich und sinnvoll ist. Dafür hatte das bischöfl. Seelsorgeamt Leitlinien herausgegeben, anhand derer unsere Kooperationsvereinbarung vertraglich formuliert wurde, die in den gewählten Gremien der beiden Gemeinden in mehreren Lesungen beraten und abgestimmt wurde. Diese Kooperationsvereinbarung ist Ende 2012 vom Bistum in Kraft gesetzt worden.

Die Aufgaben des Kooperationsausschusses ist in unserer Pfarreiengemeinschaft in die beiden PGR-Vorstände übergegangen, die mehrmals im Jahr zusammentreffen, um die Gemeindepastoral aufeinander abzustimmen. Wir haben damit ganz bewusst keinen Schlusspunkt unter das Thema „Kooperation“ gesetzt, sondern möchten unseren Rahmenvertrag mit Leben erfüllen und der Zusammenarbeit in unserer Pfarreiengemeinschaft eine gute Zukunft geben.

Die angezielte Stärkung der Seelsorge kann darin bestehen, dass nicht mehr wie bisher eine Gemeinde die gesamte Palette aller seelsorgerlichen Möglichkeiten bereit hält (z.B. Erstkommunion, Firmung, Jugendarbeit, Senioren, Vereine und Verbände, Kirchenmusik), sondern dass jede Gemeinde, je nach ihren besonderen Stärken, Schwerpunkte entwickelt und damit ihr Profil in der Öffentlichkeit besser zur Geltung bringt.

Die Anbindung an die Kooperations-Entwicklung im Bistum wurde durch einen Moderator vorgenommen, der nach Bedarf an den Sitzungen teilgenommen hat.

Die „Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-West” besteht aus den beiden Pfarreien Herz-Jesu Alt-Georgsmarienhütte und St. Antonius Holzhausen-Ohrbeck mit ca. 6.300 Katholiken.
Eine Pfarreiengemeinschaft ist der organisatorische Zusammenschluss mehrerer Pfarreien zum Zweck der Zusammenarbeit. Dabei bleibt jede Pfarrei rechtlich selbstständig.

Aufgabe:

  • eine möglichst enge Zusammenarbeit der Pfarreien suchen und verwirklichen.

Ziel:

  • stärken der Seelsorge und straffen der Verwaltungsaufgaben.

Die Seelsorge mehrerer Gemeinden wird von einem gemeinsamen Pastoralteam aus hauptamtlichen Mitarbeiter/innen unter Vorsitz des „leitenden Pfarrers” koordiniert. Für die Pfarreiengemeinschaften im Bistum Osnabrück hat Bischof Franz-Josef Bode das Leitwort ausgegeben:

  • „Soviel Zusammenarbeit wie möglich, soviel Eigenständigkeit wie nötig!“

Pfarrbriefe

 
Gemeinsamer Pfarrbrief:
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